Rechtsanwalt Dr. Stoklossa Rechtsanwalt Dr. Stoklossa
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Kompetenzen
Rechtsanwalt Dr. Stoklossa ist seit Mitte des Jahres 2003 Fachanwalt für Arbeitrecht.

Des Weiteren besteht eine Mitgliedschaft im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte VDAA
Da eine deutlich überdurchschnittliche Anzahl von Arbeitsrechtsfällen bearbeitet wurde, war es nur folgerichtig, bei der Anwaltskammer auch die Zulassung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu beantragen.
Vertreten werden überwiegend Arbeitnehmer aber auch mittelständische Betriebe. Wichtig ist es, die Bedürfnisse beider Seiten aus der Praxis zu kennen.
Durch Absolvierung einer kfm. Lehre und praktische Erfahrung in einer kaufmännischen Tätigkeit nach dem Studium, bestehen auch eigene Erfahrungen als Arbeitnehmer in einem grösseren Betrieb, die zur Bewertung der Interessenlage eines Arbeitsrechtsfalles herangezogen werden können.

Hier eine kleine Auswahl der Gebiete, auf denen die Kanzlei tätig wird:
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Abmahnungen
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitszeugnis
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Sozialplanansprüche
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vorruhestand
  • Ansprüche wegen Mobbing
  • Dienstwagenregelungen
  • Ansprüche auf Krankengeld
  • Lohnfortzahlung
  • Konkurrenzverbote
  • Arbeitsförderungsrecht ALG I u. II
  • Sperrzeiten ALG I Bezug
  • Minderung der Anspruchsdauer ALG I
  • Änderungskündigung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitnehmererfindungen
  • Direktionsrecht
  • Urlaubsansprüche
  • Schadenersatzrecht
  • Ansprüche aus dem ADG
  • Urlaubsabgeltung
  • Mehrarbeitsvergütung
  • Ansprüche wegen Erwerbsminderung
Rechtsanwalt Dr. Stoklossa
 
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