Arbeits- u. Sozialrecht
Familien- u. Erbrecht
Bank- u. Kapitalanlagerecht
Versicherungsrecht
Weitere Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Dr. Stoklossa ist seit Mitte des Jahres 2003
Fachanwalt für Arbeitrecht
.
Des Weiteren besteht eine Mitgliedschaft im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte
VDAA
Da eine deutlich überdurchschnittliche Anzahl von Arbeitsrechtsfällen bearbeitet wurde, war es nur folgerichtig, bei der Anwaltskammer auch die Zulassung zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu beantragen.
Vertreten werden überwiegend Arbeitnehmer aber auch mittelständische Betriebe. Wichtig ist es, die Bedürfnisse beider Seiten aus der Praxis zu kennen.
Durch Absolvierung einer kfm. Lehre und praktische Erfahrung in einer kaufmännischen Tätigkeit nach dem Studium, bestehen auch eigene Erfahrungen als Arbeitnehmer in einem grösseren Betrieb, die zur Bewertung der Interessenlage eines Arbeitsrechtsfalles herangezogen werden können.
Hier eine kleine Auswahl der Gebiete, auf denen die Kanzlei tätig wird:
Arbeitsvertragsrecht
Kündigungsschutzrecht
Abmahnungen
Tarifvertragsrecht
Arbeitszeugnis
Betriebsverfassungsrecht
Sozialplanansprüche
Betriebliche Altersversorgung
Vorruhestand
Ansprüche wegen Mobbing
Dienstwagenregelungen
Ansprüche auf Krankengeld
Lohnfortzahlung
Konkurrenzverbote
Arbeitsförderungsrecht ALG I u. II
Sperrzeiten ALG I Bezug
Minderung der Anspruchsdauer ALG I
Änderungskündigung
Schwerbehindertenrecht
Arbeitnehmererfindungen
Direktionsrecht
Urlaubsansprüche
Schadenersatzrecht
Ansprüche aus dem ADG
Urlaubsabgeltung
Mehrarbeitsvergütung
Ansprüche wegen Erwerbsminderung