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Probleme mit Tomorrow Income Portfolio 35/7 GmbH & Co KG
Bereits in den ersten Jahren nach Zeichnung der Immobilienfondsanteile etlicher Anleger wurde die im Prospekt versprochene
Rendite erheblich verfehlt. Viele Geldanleger haben Fondsanteile dieser Gesellschaft über eine deutsche Geschäftsbank erworben,
oft zu Zwecken der Altersvorsorge.
„Verkauft“ wurde den Anlegern ein hochspekulativer Immobilienfonds auf Dollar-Basis,
der zudem erhebliche Währungsrisiken beinhaltete (zum Zeitpunkt der Zeichnung lag der Euro bei rund 1,10 Dollar) und
Steuerabschreibungsmöglichkeiten bieten sollte, die keinesfalls alle Anleger vernünftig nutzen konnten.
Allerdings konnten die Währungsrisiken auf Wunsch gegen Kursschwankungen versichert werden, was etliche Kundenberater
aber nicht erwähnt bzw. angeboten haben sollen.
Zudem wurde Anlegern teilweise angeblich mitgeteilt, dass die erhobenen US- Steuern
auf die Beteiligung nur einmalig anfallen und keinesfalls jährlich wiederkehrend sind. Tatsächlich wurden diese Steuern aber wiederkehrend erhoben.
Der Internetseite des Fonds ist zu entnehmen, dass die Leerstände bei der Vermietung bereits vor der Krise 2008 nicht unerheblich waren.
Die Kanzlei vertritt Mandanten, die die Anlage wandeln wollen und Schadenersatz wegen falscher Renditeangaben geltend machen.
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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG- Liqidation angestrebt
(Anleger werden auch von Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa vertreten)
Kapitalanleger, die bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG stille Beteiligungen gezeichnet hatten, zumeist war dies im Jahre 2002,
wurden von der Gesellschaft angeschrieben und aufgefordert einer Liquidation zuzustimmen.
Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG ist/war an der Lease Trend AG beteiligt.
Mit einem Prospekt, der gewisse Fragen zur angemessenen Risikoaufklärung offen gelassen haben könnte, wurde
damals von der ALAG überwiegend wohl bei Kleinanlegern eine Zeichnungssumme von 150 Mio. erreicht, wobei die Vertriebskosten und Platzierungskosten
astronomische 33,6 Mio. zuzüglich 9,0 Mio. Agio betragen haben sollen.
Für die stillen Gesellschafter zudem sehr unangenehm ist es, dass nicht nur das gezeichnete Kapital verloren sein könnte.
Vielmehr wurden von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG gegenüber den stillen Gesellschaftern Kapitalnachforderungen gestellt
(oft mehr als 20 % der damaligen Zeichnungssumme) weil die Ausschüttungen angeblich rückforderbar waren. Rechtlich ist dies bestreitbar.
Auch ist es denkbar, dass der stille Gesellschafter ein Sonderkündigungsrecht haben könnte und sein Kapital zurückfordern kann.
Entsprechende Urteile gibt es aber in der Sache noch nicht, bzw. es sind bisher keine solchen Urteile bekannt.
Per Mahnbescheid wurden daher von der Gesellschaft (ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG) Nachforderungen gegenüber den Gesellschaftern
geltend gemacht, die diese nicht freiwillig erbracht hatten. Vertreten wird die ALAG im Mahnverfahren u. A. durch einen Rechtsanwalt
Mahlmann aus Hamburg. Auch Inkassounternehmen sollen teilweise beauftragt worden sein.
Viele Kollegen, der Unterzeichner eingeschlossen, raten aufgrund der gegebenen Sachlage, gegen die Mahnbescheide der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG
Widerspruch einzulegen. Sofern evtl. schon ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, müsste geklärt werden, ob auch gegen diesen vorgegangen werden kann.
Auch die Rolle der Vermögensberater und Anlageberater, die diese hochriskante Geldanlage empfohlen haben, ist rechtlich zu überprüfen.
„Verkauft“ wurde die riskante Anlage oft auch an Personen, die in ihrer persönlichen Steuerprogression nicht so dastanden, dass sich eine horchriskante
Anlage aus steuerlicher Sicht lohnen konnte. Teilweise wurde zur Anlage von Erbschaftsgeldern einfacher Arbeitnehmer bei diesem Unternehmen geraten.
Zumeist wurde der Aspekt einer vernünftigen Risikostreuung nicht beachtet, auch wurde auf die Gefahr des Totalverlusts der Einlage nicht ausreichend hingewiesen.
Auch haben die Anlageberater wohl zumeist nicht auf die exorbitant hohen Vertriebskosten, die einen großen Teil des Kapitals bereits verbrauchten, hingewiesen.
Teilweise wurde die Geldanlage für eine zusätzliche Altersvorsorge empfohlen, was angesichts des hohen Risikos überhaupt nicht vertretbar war.
Der Verfasser des Artikels, Rechtanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa, bearbeitet langjährig Rechtsfälle des Kapitalanlagerechts und der Haftung der
Kapitalvermittler. Er ist von Beruf Bankkaufmann nimmt regelmäßig an Weiterbeildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Anlegerschutzes teil. Er bearbeitet
zudem auch aktuell Rechtsfälle aus dem oben geschilderten Fall (die Mandanten stammen aus Nordbayern, Baden Würtemberg und Hessen), sowohl was die Kapitalnachforderungen der ALAG Automobil-GmbH & Co. KG
anbelangt, als auch was die erkennbar fehlerhafte Anlageberatung des Anlageberaters/Anlagevermittlers anbelangt.
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