Rechtsanwalt Dr. Stoklossa Rechtsanwalt Dr. Stoklossa
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Philosophie

Die Mandanten der Kanzlei stammen überwiegend aus Marktheidenfeld, Kreuzwertheim, Wertheim, Lohr a. Main und Umgebung. Die Kanzlei folgt dem Motto, dass aus einer ehemaligen Allgemeinkanzlei heraus Kernkompetenzen gebildet werden müssen, weil dieses dem Bedürfnis und den steigenden Qualitätsanforderungen der meisten Mandanten entspricht. Auch der Rechtsmarkt verändert sich deshalb stark in diese Richtung.

Um eine möglichst qualifizierte Beratung und gegebenenfalls auch Prozessführung sicherstellen zu können, wurden die Fachanwaltszulassungen Arbeitsrecht und Familienrecht angestrebt und umgesetzt, im Jahre 2010 folgte die Fachanwaltszulassung für Versicherungsrecht.

Die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu verwenden, kann ausschließlich von der zuständigen Rechtanwaltskammer erteilt werden. Gesetzliche bzw. durch Verordnung bestimmte Kriterien der Erteilung sind umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse, die durch eine überdurchschnittliche Anzahl von nachgewiesenen Fällen auf diesem Gebiet und durch einen umfassenden theoretischen Lehrgang mit Leistungskontrollen nachgewiesen werden müssen.

In den Fachbereichen, in denen Fachanwaltszulassungen bestehen, sind Selbstanpreisungen von Anwälten, wie z. B. „Spezialist“, „Fachberater“, „Fachmann“, „Fachgebiet xxx“ durch die Rechtsprechung untersagt worden, sofern diese Anwälte nicht Fachanwalt auf diesem Gebiet sind. Auch nicht anerkannte Bezeichnungen, wie z. B. „TÜV-zertifizierter Berater für xxx“ sind (generell) unzulässig.

Zusätzlich werden Bank- und Kapitalanlagerechtsfälle auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten bearbeitet, da Rechtsanwalt Dr. Stoklossa vor dem Studium den Beruf des Bankkaufmanns erlernt hat und zusätzlich auch Berufspraxis in einer Kreditabteilung einer Bank gesammelt hat.

Zu diesem Bestreben nach größtmöglicher Kompetenz und Qualität gehört auch die Teilnahme an vielen Weiterbildungsmaßnahmen und Seminaren. Die umfangreiche Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen durch RA Dr. Stoklossa wird dokumentiert durch das Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer, welches eine Lizenz beinhaltet, die oben rechts aufgeführte Wort- und Bildmarke zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.

Auch stehen für die Bearbeitung der Rechtssachen eine umfangreiche Bibliothek und Internetrecherchemöglichkeiten zur Verfügung

Lebenslauf

Rechtsanwalt Dr. Stoklossa, Geburtsjahrgang 1960, hat vor seinem Studium zunächst den Beruf des Bankkaufmanns erlernt und nach dem Studium (2. Staatsexamen 1992) zunächst in der Kreditabteilung einer Bank gearbeitet. Nebenher wurde eine Promotion im Zivilrecht bearbeitet, da der Beruf des Rechtsanwalts angestrebt wurde.

Ab dem Jahr 1997 selbständiger Rechtsanwalt nach Übernahme einer Kanzlei eines aus Altersgründen ausscheidenden Anwaltsehepaars. Die übernommene und weitergeführte Kanzlei besteht seit 1958.

Mitte 1997 Promotion zum Dr. jur., ab 2001 Fachanwalt für Familienrecht, ab 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht, ab 2010 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Stoklossa
 
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